Zum 01.07.2016 wurde die Rente im Westen um 4,25 Prozent und im Osten um 5,95 Prozent erhöht. Dies kann für viele Rentner dazu führen, dass sie 2016 erstmals verpflichtet sein werden, eine Steuererklärung abzugeben. Ursache hierfür ist, dass der Rentenfreibetrag i.d.R. unverändert bleibt während die Rente Jahr für Jahr angestiegen ist.
Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass viele Rentner noch weitere Einkünfte z.B. aus Betriebsrenten oder Vermietung und Verpachtung beziehen.
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Rentner verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im VZ 2015 für Alleinstehende 8.472 Euro und für Verheiratete 16.944 Euro übersteigt. Im VZ 2016 steigt diese Grenze auf 8.652 Euro/17.304 Euro.